Die Schwangerschaftsvorsorge findet laut Mutterschaftsrichtlinien alle vier Wochen und ab der 32 SSW in einem zweiwöchigen Rhythmus statt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Vorsorgeuntersuchung. Entweder die Vorsorge durch uns Hebammen (die drei empfohlenen Ultraschalle werden dann von ihrem Gynäkologen übernommen) oder aber auch im Wechsel zwischen Hebamme und Gynäkologen. Alle Arten der Vorsorge werden von der Krankenkasse oder Beihilfe übernommen. Zu den Vorsorgeuntersuchungen zählen: das Anlegen des Mutterpasses, eine Gewichts- und Urinkontrolle, Blutdruck- und Pulskontrolle, die Leopoldschen Handgriffe (ertasten der Kindslage, vermessen des Bauches und Kontrolle der Fruchtwassermenge), Blutentnahmen, Herztonkontrolle mittels Dopton (b.B auch mit CTG).
Weitere Informationen zu den Mutterschaftsrichtlinien findest du hier: https://www.g-ba.de/richtlinien/19/